Grundsätze von JANUN

Stand Delegiertenversammlung 03.02.2024

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Grundsätze_JANUN_2024-02-03

Strukturelle Grundsätze

1. Selbstverständnis

(aktualisiert November 2012, ergänzt November 2013)

JANUN begreift sich als politischer Jugendverband. Die Ziele der Arbeit sind die in der Satzung formulierten. Um Partizipation und Teilhabe zu ermöglichen, ist JANUN als basisdemokratisches Netzwerk organisiert. JANUN hat den Anspruch, sexistische, rassistische, antisemitische und heteronormative Verhältnisse und andere Diskriminierungsmechanismen zu überwinden. Wir sind uns hierbei durchaus bewusst, dass auch wir diese Verhaltensweisen reproduzieren. Daraus ergibt sich für uns im Umgang miteinander folgender Anspruch: JANUN ist kein Ort für (sexualisierte) Gewalt oder andere Grenzverletzungen. Wir verstehen uns als Ort größtmöglicher Freiwilligkeit. Wir setzen uns mit unseren und den Grenzen anderer auseinander und sind uns über die Vielfalt der Grenzen, wie die Wortwahl, die Lautstärke, die Privatsphäre etc. bewusst. Wir respektieren ebenso die unterschiedlichen Empfindungen: Wo wir uns nicht in unserer Grenze verletzt fühlen, sind andere vielleicht schon in ihrer Freiheit beschränkt. Wir wollen ständig im Dialog miteinander über den Umgang mit Grenzen sein. Dies schützt uns und unser*e Gegenüber vor der Verletzung der eigenen individuellen Grenze. Wir sind ansprechbar, vertraulich, reagieren im konkreten Fall differenziert und unterstützen die betroffene(n) Person(en). Dabei achten wir auf die Sensibilisierung aller bei und für JANUN Aktiven, da Aufklärung die beste Prävention ist. Nicht Führungszeugnisse oder andere formelle Nachweise sind für uns Instrumente, um Kinder und Jugendliche zu schützen, sondern das im Dialog bleiben, das Respektieren von Grenzen und eine entsprechende (Weiter-)Bildung.

2. Spenden und Sponsoring

(aktualisiert Nov. 2012)

Es muss klar zwischen Spenden und Sponsoring unterschieden werden:
Als Spenden werden Sachmittel und Gelder definiert, die von Unternehmen oder Einzelpersonen ohne erwartete Gegenleistung abgegeben werden.
Als Sponsoring werden Sachmittel und Gelder definiert, die von Unternehmen oder Einzelpersonen nur im Zusammenhang mit einer Gegenleistung (z.B. Erwähnung als Kooperationspartner*in oder Werbung) abgegeben werden. Es darf keine Abhängigkeit zwischen der Struktur von JANUN und Sponsor*innen entstehen. Die Projektgruppen und Mitglieder sind angehalten bei Spenden und Sponsoring durch Unternehmen oder Einzelpersonen eine Eignung selbstständig zu prüfen. Wenn darüber Zweifel bestehen, soll der Einzelfall in den Brüter getragen werden. Die Förderung von Projekten durch Stiftungen etc. wird hiervon nicht berührt.
Um Transparenz zu gewährleisten, sollen Spenden, Sponsorings und weitere Förderungen im Jahresbericht erwähnt werden.

3. Gewalt

JANUN lehnt Gewalt zur Durchsetzung seiner Ziele sowie die Zusammenarbeit mit Gruppierungen, die Gewalt anwenden, grundsätzlich ab.

4. Zusammenarbeit

(aktualisiert November 2012)

Grundsätzliches Ziel von JANUN ist es, mit möglichst vielen Menschen und Gruppen zusammen zu arbeiten und Verbandsgrenzen zu überschreiten. Die Zusammenarbeit mit Organisationen / Gruppen, die unserem Selbstverständnis (Grundsatz 1) entgegenstehen, wird allerdings abgelehnt. JANUN steht keiner politischen Partei nah. Deshalb hat JANUN den Anspruch, sich nicht parteipolitisch instrumentalisieren zu lassen. Kooperationen mit Parteien werden nicht kategorisch ausgeschlossen, sie sollten jedoch kritisch reflektiert werden.

5. Hauptamtliche Mitarbeiter*innen

Aufgabe der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen von JANUN ist es nicht, die Inhalte und die Arbeit bei JANUN zu bestimmen. Vielmehr ist es ihre Aufgabe, die Arbeit der Projekte zu unterstützen, Ehrenamtliche zu motivieren und zu neuen Projekten anzuregen. Hauptamtliche sind nicht nur als willkommene Hilfskräfte für unangenehme Tätigkeiten einzusetzen. Sie sollen vielmehr als gleichberechtigt angesehen werden. Ihnen soll die Arbeit Spaß machen.

6. interne Entscheidungsfindung bei JANUN

(aufgenommen November 2012)

JANUN trifft Entscheidungen im Rahmen der Strukturtreffen (Koordinationsrat, strukturelle Arbeitskreise, Offener Vorstand) i.d.R. nach dem Konsens-Prinzip. Alle Aktiven sollen so die Möglichkeit haben, die eigene Meinung einzubringen. Konsensentscheidungen werden als produktiver und nachhaltiger verstanden, da die Energien der Beteiligten nicht aufgebraucht werden, um andere Standpunkte zu bekämpfen, sondern bessere und neue zu (er-)finden. Die Kompetenzen und Qualitäten innerhalb JANUNs sollen auf diesem Weg der Entscheidungsfindung zusammen wirken und sich gegenseitig stärken. Wenn Konsens-Entscheidungen anstehen, werden sie bei Bedarf nach folgendem Ablauf gestaltet:

  • Problemklärung (Worum geht’s?)
  • Findung der Entscheidungsfrage (Was muss entschieden werden?)
  • Offenlegung von Meinungen, Interessen, Bedürfnissen (Was denkt jede*r Einzelne dazu?)
  • Diskussions- und Klärungsprozess (Welche Beweggründe gibt es hinter den Argumenten?)
  • Entwicklung von (verschiedenen) Lösungsvorschlägen (Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? Was haltet ihr von den Ideen, wie können sie verbessert werden?)
  • Herausarbeiten eines Konsens mit den sechs Stufen der Werkstatt für gewaltfreie Aktion (Ich habe den Eindruck, dass folgende Lösung von allen mitgetragen werden könnte...)

Die sechs Stufen sind:

  1. vorbehaltlose Zustimmung: Die/der Aktive steht hinter der Entscheidung und trägt sie inhaltlich voll mit.
  2. Leichte Bedenken: Die/der Aktive trägt die Entscheidung mit, äußert aber Bedenken dazu.
  3. Enthaltung: Die/der Aktive enthält sich, überlässt den anderen die Entscheidung und trägt sie mit.
  4. Beiseite stehen: Die/der Aktive steht beiseite. Sie/Er kann dem Vorschlag weder zustimmen noch ihn mittragen. Sie/Er möchte jedoch nicht blockieren und stellt sich deswegen abseits.
  5. Schwere Bedenken: Die/der Aktive kann die Entscheidung nicht mittragen, äußert schwere Bedenken, die protokolliert werden müssen. Sie/Er verzichtet aber auf einen formalen Einspruch, um die Entscheidungsfähigkeit der Gruppe nicht zu behindern.
  6. Veto: Die/der Aktive erhebt Einspruch gegen den Entscheid. Wenn dieser Fall für nur ein einziges Gruppenmitglied zutrifft, dann gibt es keinen Konsens in der Gruppe.

Es wird bei JANUN angestrebt, innerhalb eines Koras, maximal aber innerhalb von vier Koras Entscheidungen abzuschließen. Zu Beginn eines Prozesses wird entsprechend der zeitliche Rahmen festgelegt (bis wann wollen wir gemeinsam eine Entscheidung getroffen haben?). Die Entscheidungsregeln aus der Satzung gelten unbenommen. Es wird angestrebt, bei einer blockierten Situation durch Veto erst auf dem nächsten Kora zum selben Tagesordnungspunkt einen Konsens zu suchen. Wenn kein Konsens zu Stande kommt, kann eine stimmberechtigte Person die Mehrheitsabstimmung, welche nach der Satzung möglich ist, beantragen. Vor jeder Sitzung ist zu klären, ob und welche Rollen gewünscht sind (Moderation, Mund, Visualisierung, Zeitgebung, Stimmungsbeobachtung, Präsentation). Konsens-Verfahren bei JANUN werden nach Möglichkeit und Bedarf extern moderiert. Dieser Punkt der JANUN-Grundsätze wird nach Möglichkeit im Vorfeld von Strukturtreffen versendet, im Rahmen eines jeden Treffens wird maximal eine halbe Stunde auf die Vorstellung des Verfahrens verwendet.

7. Freiwilligen-Stimmrecht

(aufgenommen November 2012)

Teilnehmende an Freiwilligendiensten (im Folgenden Freiwillige genannt) werden bei JANUN e.V. nicht als Hauptamtliche angesehen und können damit von Mitgliedern oder Projektgruppen zum Kora oder zur Deli entsandt werden und ihr Stimmrecht ausüben. Hauptamtliche haben in diesem Falle kein Weisungsrecht an ihre Freiwilligen. Freiwillige sollten eine eventuelle Befangenheit durch Einflussnahme von Hauptamtlichen kritisch reflektieren und im Zweifelsfall eine geheime Abstimmung beantragen oder sich enthalten.

8. Umgang mit Aktivitäten über Niedersachsen hinaus

(aufgenommen November 2012)

Projektgruppen und Mitglieder können nicht ihren Sitz außerhalb von Niedersachsen haben. Verwaltungskosten für Miete/Telefon etc. pp. können nicht für Orte außerhalb von Niedersachsen ausgegeben werden. Projektgruppen müssen mindestens drei Ansprechpartner*innen in Niedersachsen haben und dort aktiv sein.
Für Seminare gelten die Regelungen der Seminarrichtlinie.

9. Umgang mit der Altersgrenze 12 bzw. 27 Jahre bei JANUN

(aufgenommen November 2012)

Definition: Ehrenamtliche sind Ehrenamtliche zwischen 12 und 27 Jahren.

Mitarbeit in Gremien (Kora, Brüter, strukturelle AKs)

Unter 12jährige und über 27jährige dürfen / können / sollen:

  • anwesend sein und mit diskutieren
  • unterstützen und Tipps geben
  • „Lebenserfahrung teilen“
  • ihre Meinung kundtun/vertreten

Unter 12jährige und über 27jährige dürfen / können / sollen nicht:

  • abstimmen und Entscheidungen treffen oder dominieren
  • Vorstandsarbeit (siehe Satzung) machen

Strukturelle AK's (von Brüter, Kora oder Deli einberufen)
Die Arbeitskreise, die von Kora, Brüter oder Deli einberufen werden (Finanz-AK, Seminare-AK, Struktur-AK oder andere), erhalten konkrete Arbeits- und Entscheidungsaufträge. Damit der AK beschlussfähig ist, muss er aus mindestens drei Ehrenamtlichen bestehen und mindestens die Hälfte der Teilnehmenden muss ehrenamtlich sein. Andernfalls werden nur Beschlussvorlagen an Brüter, Kora oder Deli (je nach Arbeitsauftrag) für eine endgültige Entscheidung weitergegeben. Für den Personal-AK gilt folgende abweichende Regelung: Beim Personal-AK muss eine schnelle Entscheidung getroffen werden, so eine Stelle neu besetzt werden muss. Auch Hauptamtliche sind hier stimmberechtigt, diese werden vom gewählten Vorstand delegiert. Der Personal-AK muss mindestens zur Hälfte aus freiwillig Aktiven zwischen 12 und 27 Jahren bestehen, eine Person davon aus dem gewählten Vorstand. Falls sich diese Personen nicht finden, darf der Brüter eine abweichende Regelung
beschließen. Zum Personal-AK wird über die Orga-Liste offen eingeladen.

Mitarbeit bei Mitgliedern und Projektgruppen

JANUN-Aktivitäten sollen sein:

  • 12-27-Jährige machen satzungsgemäße Arbeit („Jugendumweltarbeit“)
  • 12-27-Jährige arbeiten mit der Zielgruppe U-12-Jährige
  • Ü-27 arbeiten mit der Zielgruppe 12-27-Jährige (ja, wenn u.g. Zielrichtung erfüllt)
  • Ü-27-Jährige arbeiten mit U-12-Jährigen (ja, wenn u.g.Zielrichtung erfüllt)
  • Ü-27-Jährige dürfen als Projektgruppe in JANUN aktiv sein (anerkannt werden, arbeiten, Geld beantragen), wenn die Arbeit unter anderem die persönlichen und sozialen Kompetenzen U-27-Jähriger im Sinne der Jugendarbeit fördert. Dies sind: die Förderung der Selbstständigkeit, des Selbstbewusstseins, Förderung der Eigenverantwortlichkeit, des Verantwortungsbewusstseins und der Gemeinschaftsfähigkeit, Förderung der Kommunikations-, Kritikfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit sowie die Heranführung zu sozialem Engagement und gesellschaftlicher Mitverantwortung.

10. Ansprechpartner*innen der Mitglieder / Projektgruppen und inaktive Projektgruppen

(aufgenommen November 2012)

JANUN versteht sich als Netzwerk und ist deshalb auf Kommunikation angewiesen. Das Netzwerk lebt von einem kontinuierlichen Austausch der Gruppen untereinander. Um ein transparentes Zusammenarbeiten zu gewährleisten, ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob alle Mitglieder und Projektgruppen noch aktiv sind. So können unnötige Konflikte vermieden werden. Jedes Mitglied/jede Projektgruppe braucht aus diesem Grund drei Ansprechpartner*innen in Niedersachsen, die für Nachfragen über Telefon und Email erreichbar sind.

Die Liste der Mitglieder und Projektgruppen (sowie der von ihnen genannten Ansprechpartner*innen) soll immer auf dem neuesten Stand sein und zu diesem Zweck einmal im Jahr vor dem September- KoRa aktualisiert werden. Die Abfrage übernimmt das Landesjugendbüro, die Gruppen sind dafür zuständig, bis zur genannten Frist ihre Ansprechpartner*innen zu nennen. Wenn bei Projektgruppen weniger als drei Personen aktiv, d.h. als Ansprechpartner*innen eingetragen sind, hat die Gruppe bis zum nächsten KoRa Zeit, drei Aktive/Ansprechpartner*innen zu nennen. Ansonsten entscheidet der nächste KoRa darüber, ob die Gruppe weiterhin als aktiv definiert werden kann oder ob sie beim nächsten Kora eine Neuaufnahme beantragen muss. Eine aktive Projektgruppe soll an mindestens zwei KoRas im Jahr teilnehmen. Wenn eine Projektgruppe auf drei KoRas in Folge nicht anwesend war, wird sie vom Landesjugendbüro oder dem Brüter kontaktiert und gebeten zum nächsten KoRa zu erscheinen. Die Gruppe muss dann entweder auf dem nächsten KoRa erscheinen oder zumindest schriftlich darlegen, in welcher Art die Gruppe derzeit aktiv ist und warum eine Teilnahme an den Koras nicht möglich war/ist. Bei ausbleibender Reaktion entscheidet der nächste KoRa darüber, ob die Gruppe weiterhin als aktiv definiert wird. Ansonsten muss die Gruppe beim darauf folgenden KoRa eine Neuaufnahme beantragen.

11. Seminare

Seminare sind ein wichtiger Bestandteil der aktiven Bildungs- und Jugendumweltarbeit von JANUN und relevant für die Strukturerhaltung. Mitglieds- und Projektgruppen sollen daher mindestens zwei Seminare im Jahr durchführen. Dies dient auch der beständigen Wissensweitergabe über unsere Seminarorganisation. Hat eine Gruppe in einem Jahr kein oder nur ein Seminar durchgeführt und erfolgreich abgerechnet, wird vom Kernteam oder Brüter Kontakt aufgenommen und die Gruppe dabei unterstützt, Seminare durchzuführen. Wenn auch in diesem zweiten Haushaltsjahr kein oder nur ein Seminar durchgeführt und erfolgreich abgerechnet wird, stehen der Gruppe im nächsten (dritten) Jahr keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Begründete Ausnahmefälle müssen auf dem Finanz-KoRa oder der Deli diskutiert und beschlossen werden. Sobald wieder zwei Seminare stattgefunden haben und erfolgreich abgerechnet worden sind, können im darauf folgenden Jahr wieder Haushaltsmittel beantragt werden.

Inhaltliche Grundsätze

1. Energie

(aktualisiert 2017_01)

JANUN fordert eine dezentrale Energieversorgung zu 100% aus regenerativen Energiequellen.

Dazu sollten beispielsweise Windkraftwerke, Wasserkraftwerke, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Gezeitenkraftwerke sowie Biomasse und Biogas dienen. Beim Energiegewinn aus regenerativen Energiequellen muss auf Umweltverträglichkeit und Sinnhaftigkeit geachtet werden: Soziale und ökologische Konsequenzen der jeweiligen Energiegewinnungsform müssen sorgfältig gegen den Nutzen abgewogen werden, ehe sie zum Einsatz kommt. Mithilfe erneuerbarer Energien ­soll eine dezentrale Energieversorgung, die jeder / jedem Einzelnen regionale Wege zur Mitbestimmung über die öffentliche und private Energieversorgung eröffnen, ermöglicht werden.

JANUN fordert die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit,

egal ob sie zur Energiegewinnung, Forschung oder Rüstungs­produktion dienen. Das Uran soll nicht abgebaut sondern in der Erde belassen werden. JANUN will einer Legitimation von Atomkraft entgegenwirken und lehnt deswegen eine Beteiligung von Anti-Atom-Initiativen an der Atommülllagersuche ab, solange Atomanlagen betrieben und Uranvorkommen abgebaut werden. JANUN vermeidet den Begriff Endlager bewusst, weil es keine langfristig sichere Lagerung von Atommüll gibt und es somit auch keinen endgültigen Lagerort geben kann. Daher wird auch die weitere Einlagerung von Atommüll in Bergwerke wie zum Beispiel Gorleben oder Schacht Konrad abgelehnt. Fusionskraft wird wegen der Ungewissheit über den Umgang mit radioaktiven Endstoffen abgelehnt.

JANUN fordert den sofortigen Kohleausstieg.

Der Abbau von Kohle und deren Verstromung hat weitreichende negative Konsequenzen für Mensch und Natur: zum Beispiel werden beim Kohleabbau Ökosysteme und fruchtbare Böden zerstört und es werden dafür Dörfer umgesiedelt. Außerdem wird durch die Energiegewinnung aus Kohle der Klimawandel mit seinen katastrophalen Folgen verstärkt.

JANUN fordert einen in allen Belangen sparsamen und sozial gerechten Umgang mit Energie.

Es ist ins Bewusstsein zu rufen, dass mit jedweder, derzeit bekannten Energiegewinnungsform auch Nachteile für Mensch und Natur einhergehen. Daher ist nur der Verzicht auf Energie, beziehungsweise die Reduktion des Energiebedarfs, als in vollem Maße natur- und umweltfreundlich anzusehen: JANUN fordert Energiesuffizienz.

2. Ernährungssouveränität

(aufgenommen Januar 2015)

JANUN setzt sich für Ernährungs- bzw. Saatgutsouveränität ein. Dies beinhaltet insbesondere einen patentfreien Zugang zu Saatgut. Die profitorientierten Mechanismen und Ziele, mit denen und für die Agrogentechnik in der heutigen Gesellschaft genutzt wird, lehnen wir ab. Auch gehört dazu der massive Einsatz von Umweltgiften sowie
die Inkaufnahme unkalkulierbarer Risiken für die Biodiversität.

3. Wirtschaften

(aktualisiert November 2013)

JANUN wünscht sich ein Wirtschaften, das nicht auf Ausbeutung und Konkurrenz beruht und die Begrenztheit von Ressourcen aller Art berücksichtigt. Ziel ist das größtmögliche Gemeinwohl unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Wir agieren auf lokaler Ebene und bedenken dabei die globalen Zusammenhänge.

4. Zentralisierung

JANUN sieht die überall um sich greifende Konzentrations- und Zentralisierungsprozesse mit großer Besorgnis, da ein wie auch immer gearteter Zentralismus Schwierigkeiten bei der Beachtung ökologischer Grundsätze hat.